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Newsletter versenden - Das solltest du beachten


Newsletter versenden ? Das solltest du beachten


Beim Newsletter-Versand sind zahlreiche rechtliche Vorschriften zu beachten, deren Missachtung häufig mit einer Abmahnung des Versenders enden.


In Zeiten von Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Telemediengesetz (TMG) und Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) gilt es, die Bestimmungen einzuhalten, um das E-Mail-Marketing rechts- und abmahnsicher zu gestalten. Was genau zu beachten ist, schauen wir uns jetzt genauer an.


 

1. Zustimmung der Empfänger einholen


Bevor du einen Newsletter versenden darfst, ist es erforderlich, dass du die Zustimmung der Empfänger dazu hast. Es ist nicht erlaubt, einfach die Kontakte aus dem Telefonverzeichnis in das Mailversandprogramm zu importieren und diese in deine Newsletter-Liste aufzunehmen. E-Mail-Werbung darf laut dem Gesetz für unlauteren Wettbewerb (UWG) nur demjenigen geschickt werden, der dazu ausdrücklich - und für den Sender nachweisbar - seine Einwilligung erteilt hat.


Diese Zustimmung erhältst du entweder durch eine Liste, die du auf Veranstaltungen oder Messen auslegst und auf der die Interessenten ihre Kontaktdaten eintragen können. Dadurch hast du die Zustimmung schriftlich vorliegen. Wenn du die gesammelten Adressen für einen Newsletter verwenden möchtest, gib? in der Liste klar an, dass die Daten ausschließlich für den Newsletter-Versand verwendet werden und nicht weitergegeben werden.


Eine andere Möglichkeit ist ein digitales Newsletter-Eintragungsformular, bei dem die Abonnenten das sogenannte double-opt-in Verfahren durchlaufen und damit rechtssicher in die E-Mail-Liste eingetragen werden.


 

2. Versand an bestehende Kunden erlaubt?


Für den Versand von Newslettern an bestehende Kunden, für die noch keine explizite Zustimmung vorliegt, gelten bestimmte Voraussetzungen:



 

3. Datenschutzverordnung (DSGVO) und personenbezogene Daten


Personenbezogene Daten sind alle Daten, die mit der Identität einer Person verbunden sind. Hier unterscheidet das Gesetz zwischen



Überlege dir deshalb genau, welche Daten du für deinen Kunden für den Newsletter-Versand abfragen willst. Und wenn du Daten erhebst, musst du erklären, warum. Die Gesetzgebung ist hier streng, was diese Abfragen betrifft.


Die Strafen im Datenschutzgesetz sind seit Einführung der DSGVO sehr hoch. Ein datenschutzkonformes Handeln sowie die Datensicherheit sollten an erster Stelle stehen.

 

 

4. Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten


Die Erteilung der Einwilligung muss dokumentiert werden. Bei Eintragung in den Newsletter sollte folgendes aufgezeichnet werden:



Auch Widerrufe sind zu dokumentieren.


Tipp:

Abgemeldete Abonnenten nicht einfach aus einer Newsletter-Liste löschen. Das Mailingprogramm nimmt dir viele Dokumentationspflichten ab. Wird ein Abonnent aus der Liste gelöscht, sind damit auch die zu dokumentierenden Daten unwiderruflich gelöscht.


 

5. Datenschutzrecht bei Newsletter-Adressen


Das gilt es zu beachten:



Das kannst du dafür tun:


 

 

6. Was muss ich bei E-Mail-Tools beachten?


Wird für den Newsletter-Versand eine E-Mail-Marketing-Software genutzt, muss bei der Anmeldung zum Newsletter darauf hingewiesen werden und der Empfänger muss zustimmen.


Der Betreiber deiner Mailing-Plattform muss sich an die datenschutzrechtlichen Bestimmungen und an die Datenschutzverordnung halten. Diese gilt innerhalb der gesamten EU.


Bei Auswahl eines Mailing-Anbieters außerhalb der EU ist sicherzustellen, dass dieser sich an die Regeln der DSGVO hält.

 

 

7. Impressum


Die Leser müssen über den Absender des Newsletters informiert werden. Eine anonyme Zusendung ist nicht erlaubt. Außerdem sind anzugeben:



Es empfiehlt sich, in jedem Newsletter das Impressum und die Datenschutzhinweise zu verlinken.

 

 

8. Möglichkeit zur Abmeldung


Bei jedem Newsletter ist es Pflicht, die Möglichkeit zur Abmeldung zu geben und sich aus der Liste der Empfänger auszutragen.

 

 

9. Protokollierung der Verwendung von personenbezogenen Daten


Es ist sinnvoll, alle Anwendungen zu dokumentieren, die personenbezogene Daten verwenden. Folgendes sollte aufgezeichnet werden:


 

 

10. Datenklau


Wenn durch einen Hackerangriff die Möglichkeit besteht, dass Datendiebe an Newsletter-Daten gekommen sind und die Daten unrechtmäßig verwendet werden können, muss das den betroffenen Personen gemeldet werden. Außerdem besteht Meldeverpflichtung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.

 



Schlussbemerkung


 Dies ist ein allgemeiner Überblick über Newsletter-Marketing. Der Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine rechtliche Beratung dar. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann ich keine Haftung übernehmen.



 

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